Das Land lässt die Kommunen beim Breitbandausbau nicht im Stich
Mein Kollege von der CDU, Dr. Helmut Martin, hat der Landesregierung vorgeworfen, dass das Land die Erhöhung des Bundesanteils bei der Breitbandförderung – in finanzschwachen Kommunen – zu seinen Gunsten umleiten und die Kommunen so um „ihr Geld bringen“ würde, das ihnen laut dem Bund zustehe. Sie würden die Kommunen bei der wichtigen politischen Infrastrukturinvestition in den Breitbandausbau nicht unterstützen.
Dem widerspreche ich:
Das ist so absolut nicht zutreffend und wird auch durch das ständige Wiederholen nicht richtiger.
Ich bedauere zudem, dass hier ein Keil zwischen zwei staatliche Ebenen getrieben werden soll. Nur gemeinsam können wir erfolgreich sein!
Es gibt handfeste faktische und rechtliche Gründe, wieso das Land den Anteil der Kommune nicht übernehmen kann. Das wurde durch das Land auch an verschiedener Stelle erklärt und erschließt sich auch aus der Antwort auf die Kleine Anfrage, auf die sich der Abgeordnete Martin bezieht.
Zum einen gibt es haushaltsrechtliche Gründe. Die einschlägigen Richtlinien zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-
Zudem gehen Projekt- und finanzielle Verantwortung Hand in Hand. Nur durch partnerschaftliches Engagement erzielten Bund, Land und Kommune gemeinsam gute Ergebnisse.
„Rheinland-Pfalz belegt Platz 2 der Länder bei der Breitbandausbaudynamik: Diese gemeinsame Leistung zeigt, wie richtig der Ansatz ist und wie erfolgreich er in unserem Land umgesetzt wird. Da spiele es auch keine Rolle, was das Bundesministerium in der Sache erklärt. Dr. Martin und seine Bundestagskollegin Antje Lezius brauchen hier auch im Zuspiel von Bällen keine parteipolitisch motivierten Nebelkerzen zu zünden. Bevor mein ansonsten persönlich geschätzter christdemokratischer Kollege hier meint, Antworten der Landesregierung sehr durchschaubar nach parteipolitischem Kalkül zu deuten oder zu interpretieren, möchte ich ihn doch bitten, bei der Sache zu bleiben.